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Im Namen des Volkes

Die neuesten Infos zum Thema Barbarenschatz.

Beitragvon Agent008 » Fr 6. Mär 2015, 13:42

der schatz ist vor dem Strafgericht nur eine Sache mit einem Geldwert! Belange des Dschg zählen hier nicht!

Hatte Benny eine Genehmigung vom Grundstückseigentümer ? wenn nein
Hat Benny den Fund dem Grundstückseigentümer zum zweck der Teilung vorgelegt ? wenn nein

Also der Grundsückseigentümer hat keine Genehmigung erteilt und ihm wurde die Sache auch nicht vorgelegt!
Also wurde die Sache illigal ausgegraben und dem Grundeigentümer unterschlagen!

Mit welchem Recht hat Benny dort dann eigentlich gesucht !

Das Gericht hat im Sinne der Sache geurteilt, und bei dem Ausgraben wurde die Unterschlagung getätigt (keine Genehmigung G.eigentümer)

Solange geladene Zeugen die Aussage verweigern, kann der Vorwurf das der Schatz(Sache) verkauft werden sollte nicht entkräftet werden. Möglich wäre das der Frisör im zweiten Teil vorgeladen wird?

Die Ansätze das Verfahren auf ebene des Dsch zu ziehen, wird fehlschlagen da das ein anderes Gericht wäre.


Zu shitstorm nicht zu vergessen das vor dem Urteil der liebe Benny, Sondengänger die sich negativ geäusert hatten zu verklagen!

Wer sich so in die Öffentlichkeit drängt wie Benny, der muß auch negative Meinungen tollerieren oder die Leute wirklich verklagen wenn Unware tatsachen behauptet werden.
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Beitragvon flumi » Fr 6. Mär 2015, 14:32

Agent008 hat geschrieben:
flumi hat geschrieben:
Agent008 hat geschrieben:lag eine Genehmigung des Grundstückseigentümers vor dort zu Suchen und zu Graben? Nein warum nicht ?
Also werden alle Gegenstände die dort ausgegraben werden, gegenüber dem Grundeigentümer unterschlagen !

Der live Ticker war hier wohl nicht ganz live oder sollte dieser Umstand dem Forum Unterschlagen werden?



Du bist ja ein ganz Lustiger. :jump: Wenn das so stimmt, dann unterschlägt im Moment die Archäologie dem Grundeigentümer 250.000 Euro (BGB § 984)und muß angeklagt werden. Überdenke das bitte nochmal. :jump:

Denkanstoß für Dich mein Agent dreifach 0 : Schatzregal ist das Stichwort. Damit enteignet der Staat seine Bürger als wären wir in Nordkorea.


nein Flumi das ist über das Schatzregal gedeckt. Ja das Schatzregal enteignet Finder und Grundstückeigentümer,
was aber noch kein Grund ist Geltendes Recht zu brechen :thumbdown


@ Warum wurde der Umstand mit dem Verkauf der Münzen, die auch eine Unterschlagung sind diesem Forum hier vorenthalten? Ihr wart doch vor Ort! Ihr wollt doch nur die Leute hier für eure Zwecke Manipulieren.



Was willst Du von mir? Zuerst behauptest Du er hätte den Grundstückseigner bestohlen. Wenn ich Dir dann sage dass dem nicht so ist wegen des Schatzregals antwortest Du mir:
"nein Flumi das ist über das Schatzregal gedeckt".

...[..] aber das ist noch kein Grund geltendes Recht zu brechen.
Wer bricht denn geltendes Recht?

Mit "Bundesrecht bricht Landesrecht" wird der in Art. 31 GG festgelegte Grundsatz bezeichnet.

Das Schatzregal ist Landesrecht und wird laut Art. 331 GG vom Bundesrecht gebrochen. Es gilt also BGB § 984. Die einzigen Rechtsbrecher die ich hier sehe sind die Schatzregale.
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Beitragvon flumi » Fr 6. Mär 2015, 14:35

Agent008 hat geschrieben:Hatte Benny eine Genehmigung vom Grundstückseigentümer ? wenn nein
Hat Benny den Fund dem Grundstückseigentümer zum zweck der Teilung vorgelegt ? wenn nein



Jetzt schreibt der den gleichen Blödsinn wieder. Der einzige der den Grundstückseigner bestiehlt sind die Enteigner aufgrund des Schatzregals. Wieso will das nicht in Deinen Kopf :lol:
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Beitragvon Tobi74 » Fr 6. Mär 2015, 14:52

einfach suchen gehen unds maul halten dann passts immer :thumbup
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Beitragvon ReallySorry » Fr 6. Mär 2015, 14:55

Tobi74 hat geschrieben:einfach suchen gehen unds maul halten dann passts immer :thumbup


Wenn dir irgendetwas nicht passt hier, dann lass doch einfach solche Kommentare! Sorry, aber das geht ja mal garnicht :thumbdown
ReallySorry Offline


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Beitragvon Ebinger1 » Fr 6. Mär 2015, 15:06

Tobi74 hat geschrieben:einfach suchen gehen unds maul halten dann passts immer :thumbup


Das wäre im Fall Barbarenschatz kein Problem gewesen...

Benny hätte nur einfach abstreiten müssen das er diesen Fund gemacht hat.

Da wären dann wohl noch nicht einmal genügend Beweise greifbar gewesen um überhaupt eine Anklage zu erheben.
Aber er wollte den Fund melden und hat ihn auch gemeldet. :thumbup
*

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Beitragvon DHS » Fr 6. Mär 2015, 15:08

Ebi,

das Video von dem Fund? Würde reichen als Beweis.

Gruß Olli :winken:
Unser wichtigstes Gut ist unsere Vergangenheit, aus ihr ziehen wir lehren für unsere Zukunft.
Lerne zu verstehen um unser aller Kulturelles Erbe zu schützen.

More, Comming soon!
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Beitragvon Agent008 » Fr 6. Mär 2015, 15:17

Benny,Ebinger,Wallenstein

Wer mit den großen Hunden pinkeln will, der muss auch das Bein heben !

Zitat: Richter Hold vom 6.3.15
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Beitragvon Agent008 » Fr 6. Mär 2015, 15:18

Benny,Ebinger,Wallenstein

Wer mit den großen Hunden pinkeln will, der muss auch das Bein heben !

Zitat: Richter Hold vom 6.3.15
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Beitragvon Clovis » Fr 6. Mär 2015, 15:19

Tobi74 hat geschrieben:einfach suchen gehen unds maul halten dann passts immer :thumbup


Das wäre die Linie für den Schatz FINDER gewesen, aber sein Maul ist das einzige was er nun mal hat :mrgreen:
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