der schatz ist vor dem Strafgericht nur eine Sache mit einem Geldwert! Belange des Dschg zählen hier nicht!
Hatte Benny eine Genehmigung vom Grundstückseigentümer ? wenn nein
Hat Benny den Fund dem Grundstückseigentümer zum zweck der Teilung vorgelegt ? wenn nein
Also der Grundsückseigentümer hat keine Genehmigung erteilt und ihm wurde die Sache auch nicht vorgelegt!
Also wurde die Sache illigal ausgegraben und dem Grundeigentümer unterschlagen!
Mit welchem Recht hat Benny dort dann eigentlich gesucht !
Das Gericht hat im Sinne der Sache geurteilt, und bei dem Ausgraben wurde die Unterschlagung getätigt (keine Genehmigung G.eigentümer)
Solange geladene Zeugen die Aussage verweigern, kann der Vorwurf das der Schatz(Sache) verkauft werden sollte nicht entkräftet werden. Möglich wäre das der Frisör im zweiten Teil vorgeladen wird?
Die Ansätze das Verfahren auf ebene des Dsch zu ziehen, wird fehlschlagen da das ein anderes Gericht wäre.
Zu shitstorm nicht zu vergessen das vor dem Urteil der liebe Benny, Sondengänger die sich negativ geäusert hatten zu verklagen!
Wer sich so in die Öffentlichkeit drängt wie Benny, der muß auch negative Meinungen tollerieren oder die Leute wirklich verklagen wenn Unware tatsachen behauptet werden.