Tach!
Ebinger1 hat geschrieben:Glaubt einer der hier gegen Benny hetzenden Schreiber mit einer Verurteilung von Benny sei das Bild der Sondengänger gerade gerückt und der Schalter würde auf Alltag umgelegt
Kameradschaftspolizisten braucht die Welt nicht
anfänglich dachte ich, daß ein Freispruch zwar unwahrscheinlich, aber für alle Gruppen von Sondlern (ganz grob mit und ohne NFG sowie solche aus Bayern) das beste wäre.
Auch wenn man einzig und allein für die Veröffentlichung solcher YT-Filme (obwohl man um die Problematik in Sachen Denkmalschutzbehörden Bescheid wissen sollte) bestraft gehört. Wohlgemerkt: für die Veröffentlichung solcher Filme und nur dafür!
In Bezug auf den Umgang mit solchen Funden hat jeder so seine eigene Philosophie, abhängig vom Wohnort und damit der Möglichkeit, überhaupt eine (befriedigende) NFG erlangen zu können, auch in Hinblick auf die gesuchten Objekte (z.B. Militaria oder "anderes") - da maße ich mir kein Urteil zu.
Mittlerweile glaube ich aber nicht (mehr), daß es so vorteilhaft wäre, hätte es einen Freispruch gegeben.
Wie immer wieder mal angedeutet wurde, hat sich die Gesetzlage nach der "Gräberfeldklage" ja deshalb zum Nachteil verändert, weil das Gesetz dem klagenden Finder zähneknirschend recht geben mußte. Um das künftig zu verhindern, wurde dann halt das Gesetz "angepaßt".
Wäre nun für die Bergung und Nichtabgabe vom Babarenmist ein Freispruch herausgekommen - was hätte sich dann verändert? In wie weit hätte der Gesetzgeber künftig verhindert, daß ein Finder aus der Grauzone (wieder) straffrei ausgeht? Hätte man das Mitführen einer Sonde schon strafbewehrt - wie einen Radarwarner im Auto? Oder den Besitz einer Sonde an ein nachzuweisendes "Bedürfnis" gekoppelt, wie bei erlaubnispflichtigen Waffen?
So kann der Gesetzgeber vor der Öffentlichkeit eindrucksvoll demonstrieren, daß die Gesetze völlig ausreichen...
Grüße,
Dierk