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Was nun? Wie verhält man sich jetzt?

BeitragVerfasst: So 1. Mär 2015, 23:18
von clicker-pete
Ok, das Urteil ist gesprochen. Lassen wir mal beiseite ob es rechtsgültig wird oder Berufung eingelegt werden wird.

Der Fall hat durch die Medien große Wellen im gesamten Bundesgebiet geschlagen und die Bevölkerung aufmerksam gemacht. Nicht schlimm, diese Wogen glätten sich von selbst nach einiger Zeit. Aber die Landesämter dür Denkmalschutz haben einen rechtlichen Rückenwind erfahren und sind jetzt möglicherweise noch strenger und folglich zurückhaltender mit der Erteilung von NFG. Sollte man nun ohne NFG bei einer Suche kontrolliert werden oder einen Fund melden, kann die Folge unangenehm werden.
Für mich persönlich ist dieser Fall zu diesem Zeitpunkt sehr ärgerlich, da ich grade dabei war mir eine NFG für Hessen zu organisieren und nun befürchte leer auszugehen. Und "illegal" zu suchen kann ich mir nicht leisten...

Was denkt ihr? Wird sich etwas ändern? Wie sollen wir uns verhalten? Und wer hat schon Erfahrung mit der Außenstelle des Amtes für LDS in Marburg? :gruebel:

Re: Was nun? Wie verhält man sich jetzt?

BeitragVerfasst: So 1. Mär 2015, 23:19
von clicker-pete
Ich hab jetzt mal eine befristete NFG für Schleswig-Holstein beantragt, um dort im Urlaub suchen zu können. Ich werde berichten...

Re: Was nun? Wie verhält man sich jetzt?

BeitragVerfasst: Mo 2. Mär 2015, 00:55
von Ebinger1
In Hessen wird man sich deinem Antrag auf NFG, wenn du dazu ein kleines Projekt beschreibst, nicht lange verschliessen können.

Das Amt dirt hat vor ein paar Jahren eine Klage auf Erteilung von NFGs verloren.
Schau mal unter Mythos Urteil nach :mrgreen:

Re: Was nun? Wie verhält man sich jetzt?

BeitragVerfasst: Mo 2. Mär 2015, 10:24
von G.Buchner
Die Sache ist doch ganz einfach, sich immer an die Gesetzliche Regelung halten und schon läuft alles in geregelte Bahnen.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Wie in anderen Bereichen des Lebens auch.
Ohne Führerschein kein Auto fahren.
Ohne Fischereierlaubnis nicht Fischen.
Ohne NFG nicht sondeln.
Usw. usw.

Jegliche andere Diskussion ist absolut sinnlos.
cu

Re: Was nun? Wie verhält man sich jetzt?

BeitragVerfasst: Mo 2. Mär 2015, 10:51
von Ebinger1
G.Buchner hat geschrieben:Die Sache ist doch ganz einfach, sich immer an die Gesetzliche Regelung halten und schon läuft alles in geregelte Bahnen.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Wie in anderen Bereichen des Lebens auch.
Ohne Führerschein kein Auto fahren.
Ohne Fischereierlaubnis nicht Fischen.
Ohne NFG nicht sondeln.
Usw. usw.

Jegliche andere Diskussion ist absolut sinnlos.
cu


Ich dachte dieses Märchen würde so nicht mehr erzählt...

Außer in SH und Bayern braucht man nur dann eine NFG wenn man gezielt auf die Suche nach Antiken geht. :mrgreen:

Re: Was nun? Wie verhält man sich jetzt?

BeitragVerfasst: Mo 2. Mär 2015, 11:34
von Olaf
hab am Wochenende mal mit Leuten aus dem Oderbruch gesprochen, die Behörden sind natürlich auch besonders dort sensibilisiert auf das Thema Sondengeher. Wenn die "Grünen" Ordnungshüter dich dort mit einer Sonde antreffen wars das erstmal. Den nächsten Urlaub wirst du aus finanzieller Sicht erstmal aufschieben müssen.

Selbst eine NFG ist kein Freifahrtschein

Re: Was nun? Wie verhält man sich jetzt?

BeitragVerfasst: Mo 2. Mär 2015, 19:47
von flumi
G.Buchner hat geschrieben:Die Sache ist doch ganz einfach, sich immer an die Gesetzliche Regelung halten und schon läuft alles in geregelte Bahnen.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Wie in anderen Bereichen des Lebens auch.
Ohne Führerschein kein Auto fahren.
Ohne Fischereierlaubnis nicht Fischen.
Ohne NFG nicht sondeln.
Usw. usw.

Jegliche andere Diskussion ist absolut sinnlos.
cu


Ha, Du bist ja lustig. Ohne Nachforschungsgenehmigung darfst Du nicht "nachforschen" sprich BD' suchen.
sondeln darfst Du trotzdem.
Ich bin z.B seit längerem auf der Suche nach dem Vatikan Euro Münzen Satz von 2002.

Re: Was nun? Wie verhält man sich jetzt?

BeitragVerfasst: Di 3. Mär 2015, 21:42
von clicker-pete
Habe schnell Post vom Landesamt in Schleswig-Holstein bekommen. Man bekommt formlos eine Genehmigung für die Sondensuche an Badestränden. Dort wo Sand und Steine sind darf gegraben werden. Allerdings auch nur da. An anderen Stellen braucht man eine NFG, die man nur bekommt, wenn man einen Zerttifizierungskurs abgeschlossen hat.
Eigentlich finde ich einen solchen Kurs grundsätzlich nicht verkehrt, er dürfte gerne deutschlandübergreifend notwendig sein. Denn dann kann man nachweisen eine Grundkenntnis vom Graben zu haben und man würde Ärger mit den Archis umgehen, weil der Kurs (mit Prüfung?) staatlich anerkannt wäre.
Denn wer fährt Auto ohne Führerschein, fliegt ohne Flugschein, angelt ohne Angelschein und jagt ohne Jagdschein? Allesamt staatliche Prüfungen ohne dass man Ärger mit einem Amt bekommt...

Wir leben halt mal in Deutschland, da ist (fast) alles reglementiert...

Re: Was nun? Wie verhält man sich jetzt?

BeitragVerfasst: Di 3. Mär 2015, 21:50
von Watzhammer
Guten Abend zusammen,
Fakt ist die rechtliche Situation wird sich für uns Sondengänger in Zukunft mit Sicherheit nicht ins possitive bewegen.
Das werden auch aus dem Boden gestampfte Institutionen wie die z.B die DSU nicht mehr aufhalten können.
Meine Empfehlung für alle, die dieses Hobby ernsthaft, sorgenfrei und legitim ausüben möchten, führt kein Weg daran vorbei
auf den *fahrenden Zug* aufzuspringen.(so traurig es auch ist)
Das heisst: Genehmigung für Projekt "Metallsondenprospektion im Dienst der archäologischen Denkmalpflege" zu beantragen.
In Verbindung mit Schulungen, und nur noch Suche auf zugewiesenen Flächen, auf eigene Kosten.

Für mich persönlich habe ich entschieden diesen Weg (mit einem weinenden Auge) zu gehen. Antrag läuft schon.
Ich kann es mir nicht leisten in irgendeiner Form mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.
Jedem obliegt die Entscheidung für seine Sondler-Zukunft selbst.

einen schönen Abend noch und freundliche Grüße

Re: Was nun? Wie verhält man sich jetzt?

BeitragVerfasst: Di 3. Mär 2015, 21:54
von Euronenjäger
clicker-pete hat geschrieben:Habe schnell Post vom Landesamt in Schleswig-Holstein bekommen. Man bekommt formlos eine Genehmigung für die Sondensuche an Badestränden. Dort wo Sand und Steine sind darf gegraben werden. Allerdings auch nur da. An anderen Stellen braucht man eine NFG, die man nur bekommt, wenn man einen Zerttifizierungskurs abgeschlossen hat.
...


Und Du glaubst also daß Du so mir nichts dir nichts einen Zertifizierungskurs belegen kannst?


Wie viele Kurse mit wie vielen Plätzen gibt es pro Jahr?
Wie lange ist die Warteliste?
Wie lange dauert der Kurs?
Was kostet so ein Kurs?
Was für Vorbedingungen gibt es damit man überhaupt so einen Kurs besuchen darf?
Bekommt man nach bestandenem Kurs garantiert eine Genehmigung?

Fragen über Fragen.