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RLP darf um Barbarenschatz bangen

Die neuesten Infos zum Thema Barbarenschatz.

Beitragvon Wallenstein » So 7. Aug 2016, 13:16

Ich würde mal sagen RLP darf um den Barbarenschatz bangen. Sie haben nicht nachweisen können, dass der Schatz von besonderem wissenschaftlichen Wert ist. Das Berufungsgericht ist der der von einem führenden DSU Mitglied im Hintergrund ausgearbeiteten und via Anwalt platzierten Begründung gefolgt...

Wo ist eigentlich die Entschädigung für den Grundstückseigentümer geblieben? Den Benny haben sie versucht durch das Überziehen mit dem Prozess kalt zu stellen. Und der Grundstückseigentümer... wer denkt eigentlich an diesen?
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Beitragvon Candy Bulloc » Mo 8. Aug 2016, 00:10

Wallenstein hat geschrieben:Wo ist eigentlich die Entschädigung für den Grundstückseigentümer geblieben?
Den Benny haben sie versucht durch das Überziehen mit dem Prozess kalt zu stellen.
Und der Grundstückseigentümer... wer denkt eigentlich an diesen?



Und wo ist die Entschädigung für die Finderin geblieben ?

Ach übgigens.........

Wie steht es denn eigentlich um den Prozess von Herr und Frau Wurmsonde ? :popcorn:

Bisher konnte man sich ja auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen.
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Beitragvon Ebinger1 » Mo 8. Aug 2016, 07:33

Da wartet die Staatsanwaltschaft wohl den Ausgang des Verfahrens gegen Benny ab... :mrgreen:
*

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Beitragvon impact » Mo 8. Aug 2016, 10:25

Hier wird wieder Äpfel mit Birnen verglichen !

1. Anzeige erfolgte durch Privatperson
2. Fundunterschlagung ist ein Straftatverfahren
3. Der Staatsanwalt ist dafür verantwortlich belastendes Material zu ermitteln.Wenn dieser nicht in der Lage ist ein Gutachten über die Sache(Barbarenschatz) zu erbringen, so wurde die Revision zu Recht von B gewonnen. Nur im Fall des Gutachtens wäre das Denkmalamt beteiligt.

alles andere wie Finderlohn und Entschädigung..........sind Verfahren vor dem Verwaltungsgericht. Die Kosten des Verwaltungsgerichts richten sich nach der Höhe des Streitwertes. Die Kosten werden hier deutlich höher werden als beim Strafverfahren.

Also das Strafgericht hat nur zu urteilen, dass die Sache( Barbarenschatz ) unterschlagen wurde oder nicht, und erst im Zuge von Hausdurchsuchungen beim Denkmalamt abgegeben wurde.
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Beitragvon Wallenstein » Mo 8. Aug 2016, 12:14

Nur wenn der Fund von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung ist, greift das Schatzregal. Das Amt hat es nicht im Ansatz geschafft dieses nachzuweisen. Verlangt aber von Benny (einem Laien), dass er dieses hätte frühzeitig erkennen und danach handeln müssen.

Versteht ihr wo das Problem ist? Eine Unterschlagung liegt nur vor wenn der Fund von BESONDEREM wissenschaftlichem Wert ist. Am Schatz steht aber kein Schild auf dem steht "Ich bin von BESONDEREM wissenschaftlichem Wert". Dies ist ein Prädikat welche die Archis im nachhinein ggf. durch ein fundierten Nachweis/Gutachten erst festlegen müssen.

Und jetzt kommt es: Ist denn der ganze Schatz von BESONDEREM wissenschaftlichem Wert? Bei gleichartigen Teilen (Goldplättchen) ist ggf. ein einzelnes Belegstück ausreichend um dem Gesetz Genüge zu tun. Der Rest steht dem Finder/Grundstückseigentümer zu.

Die Archis haben in ihrer selbstherrlichen beratungsresistenten Art den großen Fehler gemacht, sich nicht mit dem Finder gütlich zu einigen. Sie haben wohl den gedacht, den jungen Mann schüchtern wir ein und kassieren den Schatz "für Lau".

Sie haben die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Es gibt Strukturen im Hintergrund (DSU), die sind richtig gut und ich kann nur nochmals warnen das auf die leichte Schulter zu nehmen. Die DSU ist taktisch brilliant. Kleiner Tipp am Rande, es werden jetzt schon Vorbereitungen getroffen falls irgend ein Archi sich zu einem "Gefälligkeitsgutachten" überreden lassen sollte. Der ist schneller wegen Prozessbetrug selbst vor Gericht, als er denkt.

Und noch was. Wer glaubt er müsse wieder an den Gesetzen basteln um Unrecht zu Recht werden zu lassen, der sei gewarnt. Die DSU wird nicht klein bei geben. Das wird ein Kampf bei dem alle mächtig Federn lassen. Wir können immer Sondengehen, denn der Wald ist dunkel und die Felder sind weit. Ob ein Archi noch freudig zur Arbeit fährt wenn ihm die finanziellen Mittel fehlen sei mal dahin gestellt.

Was will die DSU erreichen? Sie will erreichen, dass Funde ohne Angst vor Schikane gemeldet werden können. Und zwar zum WOHL der Wissenschaft, also möglichst frühzeitig um ein Maximum an Befund zu sichern. Sie will aber auch erreichen, dass endlich diese Günstlingswirtschaft zwischen einigen Archis und einigen Sondengängern eingedämmt wird. Jeder Sondengänger ist gleich fair zu behandeln. Es kann nicht sein, dass einige Sondengänger scheinbar tun und lassen können was sie wollen, während anderen wegen NICHTS das Leben schwer gemacht wird.
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Beitragvon impact » Mo 8. Aug 2016, 12:47

@ Wallenstein willst du nicht verstehen oder kannst du nicht verstehen ?

Dem Strafgericht interessiert der wissenthaftliche Wert nicht. Nur der Wert der bei einer Auktion erziehlt werden könnte.
Ob der Fund vor 1000 Jahren von Hunnen oder Römer geraubt wurde, interessiert dass Strafgericht nicht.
Der wissentschaftliche Wert ist sicher schwer festzustellen, da der Auffindeort durch Grabung zerstört wurde.
Hier noch mal ein Beispiel wo die Sache kein Schatz sondern ein Handy ist.

http://www.infranken.de/regional/hassbe ... 217,367483
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Beitragvon Wallenstein » Mo 8. Aug 2016, 13:36

@Impact: Du hast nicht verstanden um was es geht. Es hätte gar keine Anklage geben dürfen, da überhaupt nicht geklärt ist ob das Schatzregal greift. Nochmal übersetzt:

Benny und der Gundstückseigentümer sind aktuell die Eigentümer des Schatzes. Das Land RLP hat daran bisher gar keine Rechte. Wie kann er also zu eine Unterschlagung verurteilt werden für etwas was eigentlich ihm gehört?

RLP gibt aktuell Sondengängern gemeldete Funde wieder zurück, die zwar nicht so spektakulär durch die Medien gegangen sind, aber dennoch einen wissenschaftlichen Wert darstellen. Wer legt also fest was unter das SR fällt und was nicht? Der Nasenfaktor?

Es hätte allen gut getan, wenn die aus Speyer das nach dem Prinzip "Low Profile" gelöst hätten. Aber nein, sie mussten ja einen Medienhype und eine riesige Sache daraus machen. Ich frage mich warum es eigentlich keinen Oberarchi in Deutschland gibt, der ggf. mit Strategie und Sachverstand an solche heiklen Sachen herangeht.

Stattdessen überlässt man so etwas irgendwelchen Lokalfürsten, bei denen ein angemessenes Vorgehen eher Glücksache ist.
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Beitragvon csdragon » Do 18. Aug 2016, 21:14

Meine Meinung zu der Geschichte:

Da ich in Bayern lebe und dadurch automatisch dem Grundstückseigentümer und mir jeweils die Hälfte des Fundes gehört hätte ich jetzt kein Problem damit einen Schatz an ein Museum für ne Ausstellung abzugeben - solange ich noch weiterhin der Eigentümer bin.

In so ziemlich allen Ländern verstehe ich durchaus warum die Funde aufm Schwarzmarkt landen. So traurig das für unser geschichtliches Wissen auch ist!
Wenn das Ganze wirklich fair abläuft sage ich ja noch nichts... aber es gab wohl auch schon Funde, bei denen ein Wertgutachter einen lächerlichen Betrag bescheinigt hat... Und so etwas ist einfach nur :thumbdown
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Beitragvon Wallenstein » Fr 19. Aug 2016, 03:04

@csdragon:

Das ist genau der Grund für die Probleme. Schätze werden nicht gemeldet weil man sich veralbern lassen möchte. Wäre RLP und speziell Speyer in der Vergangenheit anständig mit Schatzentdeckern umgegangen, so wäre vieles an wissenschaftlicher Erkenntnis gewonnen worden. So hingegen stehen sie vor den Trümmern ihrer eigenen Ungeschicktheit. Der Fall Dreisen hat einen irren Flurschaden hinterlassen.

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13491894.html

Und sie lernen einfach nicht... Mit etwas Weitsicht hätten sie gemerkt, dass sie mit der Klage gegen Benny genau in die falsche Richtung fahren. So etwas regelt man dezent. Wenn die in Speyer nicht wissen wie so etwas geht, dann eventuell mal in Koblenz nachfragen. Die Koblenzer Archis fahren so schnell in der richtigen Richtung, dass es einem schon fast wieder suspekt ist.
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Beitragvon Watzmann » Fr 19. Aug 2016, 09:49

Wallenstein hat geschrieben:
Und sie lernen einfach nicht... Mit etwas Weitsicht hätten sie gemerkt, dass sie mit der Klage gegen Benny genau in die falsche Richtung fahren. So etwas regelt man dezent.

Was möchtest Du da noch "dezent" machen, wenn ein Selbstdarsteller schon vorher Funde im Internet zeigt und in Youtube verschiedene Filme veröffentlicht.
Da nutzt es auch nicht, wenn im Nachhinein diverse Sachen im Internet gelöscht werden.
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