Re: Geschoss Bergung mit Schwerem Bergegerät
Verfasst:
Do 12. Okt 2017, 21:48
von Ebinger1
Also:
1. Würde ich erst einmal prüfen ob diese Kampfmittel nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen ?
2. Ist der zuständige Arsch / bzw. sein Stellverterter (Archi) über die Bergung informiert worden ?
3. Hast Du keine Dedenken das Du Nachahmungstäter animierst ??
Ich bin fast schon entsetzt...
Re: Geschoss Bergung mit Schwerem Bergegerät
Verfasst:
Fr 13. Okt 2017, 08:49
von useldinger
Zu 1=
Zu 2=
Zu 3= nichts anders habe ich erwartet
Zu 4= ich auch
Re: Geschoss Bergung mit Schwerem Bergegerät
Verfasst:
Mo 23. Okt 2017, 22:18
von Schatz93
Hallo sind solche bergungs stellen nicht sonst mit flatterband abgesperrt
sehr fahrlässig