von Watzhammer » Di 23. Jun 2015, 20:23
Laut Bodendenkmalamt ist es grundsätzlich verboten in BW mit Detektor zu suchen.
Bei Missachtung bringen die auch alles zur Anzeige.
Allerdings ist dies aus dem Gesetzbuch so 'NICHT' herauszulesen.
Mach dich für den Bereich St. Peter auf der zuständigen Stadtverwaltung kundig wo geschützte Gebiete Bodendenkmäler usw. sind.
Oder wenn du schon weißt wo du genau suchen möchtest , frage am Rathaus nach wem das Grundstück/Gebiet gehört bzw. nach Adresse und Tel.Nr.
Gemeinde/Stadt Grundstücke stehen dir frei solange sie nicht geschützt sind.
Wünsche dir viel Spass, Erfolg und gut Fund.
Wenn die Göttin des Lichts mit dir ist,
leuchtet auch dein Licht für alle Menschen denen du begegnest.