McGunner hat geschrieben:Sicher einer meiner letzten Beiträge hier im Forum, bevor mein Account auf eigenen Wunsch gelöscht wird:
Es ist schon fast ein Akt von Selbstjustiz, der hier durchgezogen wird. Nur aufgrund eines bis jetzt unstätigten Verdachtes wird gegen geltendes Recht und gegen die Nutzungsregeln von eBay verstoßen.
1. Wo bitte ist denn das Beweismittel, das den Plagiatsverdacht erhärtet bzw. bestätigt?
2. Wurde das angebliche Plagiat nun käuflich erworben, um sich in den Besitz des Streitgegenstandes zu bringen?
Beide Fragen mit 'Nein' beantwortet?
Bevor nun wieder ein Moderator oder Admin diesen Beitrag kommentarlos löscht, etwas Selbstkritik an dieser juristisch zweifelhaften Vorgehensweise wäre angebracht. Auch wenn Verdachtsmomente vorliegen, so gilt in Deutschland immer noch die Unschuldsvermutung. Nicht der Anbieter muss jedem gegenüber beweisen, dass seine Ware legal ist.
Sonst könnte hier ebenso der Verdacht in den Raum gestellt werden, es würden von anderen Anbietern Plagiate importiert und vertrieben werden.
Zu 1. Nochmal ganz oben meinen ersten Beitrag lesen. Da führe ich die Positionen auf, die das gerät als Plagiat zweifelsfrei erkennen lassen. Das sind Tatsachen und kein Verdacht.
Zu 2. Auf das Plagiat wurde geboten und anschließend mit Einverständnis des Verkäufers vom Kauf zurück getreten. Da sehe ich genau 0 rechtliche Verstöße von meiner Seite. Der Rücktritt hätte aber auch ohne Zustimmung des Verkäufers erfolgen dürfen, da er zur Angebotsauslotung mein Gebot überboten hatte und ein Plagiat mit markenrechtlich geschütztem Namen anbot. Das verstößt gegen Ebay Regeln und Gesetze!
Wer hier Täter ist werden wohl 99% der Bevölkerung sicher erkennen können.
Wie "unschuldig" der Anbieter ist klärt gerade die zuständige Behörde.
Andy