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Wie der Fund eines Goldschatzes zum Rechtsfall wird

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Beitragvon Ebinger1 » Do 30. Apr 2015, 00:00

Kann es sich denn um eine Unterschlagung handeln wenn das Denkmalschutzgesetz zum Erhalt eines Finderlohns quasi vom Entdecker die Aneignung verlangt... :?: :mrgreen:

Zitat:

§ 20
Schatzregal
(1) Funde, die herrenlos sind oder die so lange verborgen waren, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung sind oder bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten (§ 22) entdeckt werden.

(2) Der Finder soll im Rahmen der verfügbaren Mittel des Landeshaushalts eine Belohnung erhalten. Über die Höhe entscheidet die Denkmalfachbehörde unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.

Rechtskommentar:

"Wer eine verlorene Sache nur zur Besichtigung aufnimmt und sofort wieder hinlegt, ist nicht Finder"

aus: Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Julius von Staudinger
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Beitragvon Agent008 » Do 30. Apr 2015, 08:49

Die " Sache " Barbarenschatz wurde ausgegraben und war über Monate im Besitz des Finders. Das Strafgericht hat hier auf Fakten, die auch vom Finder in digitaler Form gemacht worden sind, ein Urteil gefällt. Ob alle Punkte so haltbar sind wird wohl die Berufungsverhandlung zeigen.

Der Finderlohn muß im falle Barbarenschatz vor einem Verwaltungsgericht eingeklagt werden. Das Verwaltungsgericht muß sich dann auch mit dem Denkmalrecht auskennen. Dort wird dann auch die auffinde-Situation berücksichtig werden. Ob das Gericht dem Finder dann einen Finderlohn zuspricht oder auch nicht, steht in den Sternen. Der Fall könnte auch über Jahre gehen und die Kosten den Finderlohn bei weitem übersteigen. Das ist dann ein Risiko, dass der Finder trägt.
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Beitragvon Ebinger1 » Do 30. Apr 2015, 10:55

Agent008 hat geschrieben:Die " Sache " Barbarenschatz wurde ausgegraben und war über Monate im Besitz des Finders. Das Strafgericht hat hier auf Fakten, die auch vom Finder in digitaler Form gemacht worden sind, ein Urteil gefällt. Ob alle Punkte so haltbar sind wird wohl die Berufungsverhandlung zeigen.

Der Finderlohn muß im falle Barbarenschatz vor einem Verwaltungsgericht eingeklagt werden. Das Verwaltungsgericht muß sich dann auch mit dem Denkmalrecht auskennen. Dort wird dann auch die auffinde-Situation berücksichtig werden. Ob das Gericht dem Finder dann einen Finderlohn zuspricht oder auch nicht, steht in den Sternen. Der Fall könnte auch über Jahre gehen und die Kosten den Finderlohn bei weitem übersteigen. Das ist dann ein Risiko, dass der Finder trägt.


Das verstehst du falsch...

Die Kernaussage ist: Die Gesetze widersprechen sich.

Das hätte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung und noch entschiedener in der Urteilsfindung berücksichtigen müssen.

Ich denke auch nicht das es hier um eine Entschädigung im einstelligen Prozentbereich geht.
Da muss man sich eher Gedanken um die Enteignungspolitik machen... :mrgreen:

Aber die Diffamierungen des Amtes gegenüber Benny, wie auch schon oft bei anderen Findern in RLP erlebt, zielt ja gerade auf diese jahrelangen Prozesse und eine Zermürbungspolitik ab.

Kennt jemand in RLP einen ehrlichen Finder der von der GDKE nicht über den Tisch gezogen worden ist :?:
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Beitragvon Agent008 » Do 30. Apr 2015, 13:03

Die Anzeige erfolgte durch eine Privatperson. Als Beweis wurden Filme vorgelegt. Da es zum Zeitpunkt der Anzeige nur Bilder (Filme) gab, wußte noch keiner um was es sich genau handelte. Eine Expertise auf Grund der Bilder wurde und konnte nicht gemacht werden. Also wurde nach deutschem Strafrecht eine Unterschlagung einer "Sache" zur Anzeige gebracht. Deshalb Strafgericht und nicht Verwaltungsgericht. Die Sache wurde bis zu diesem Zeitpunkt, einem noch unbekannten Eigentümer unterschlagen.
Die "Sache" Barbarenschatz wurde erst zum Schatz nach Vorlage beim Denkmalamt. Erst jetzt konnte eine Expertise erstellt werden. Erst jetzt wurde klar, dass der Staat Eigentümer des Schatzes ist. Da Schatzregal.

Es muß hier getrennt werden zwischen Strafgesetz und Verwaltungsrecht.

Nochmal alles weitere wird die Berufung zeigen. Da wir weder Richter noch Anwälte sind, können wir nur spekulieren.

Auch meiner Meinung nach, enteignet dass Schatzregal Finder und Grundeigentümer nach Gutsherrenart :thumbdown
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Beitragvon Wallenstein » Do 30. Apr 2015, 13:16

Wir sehen die ganze Entwicklung mit großer Sorge. Eine großer Eckpfeiler des Hobby "Schatzsuche" ist die Diskretion/Verschwiegenheit. Schon immer war sehr zweckmäßig sich bedeckt zu halten wenn man einen Schatz gefunden hatte. Neider etc. waren schon immer eine Gefahr.

Dieser Grundsatz ist unverändert gültig. Wer dieses nicht beachtet wird immer Ärger haben!

Die neuen Medien wie YT weichen das Diskretionsgebot auf. Die Folgen für den Einzelnen und das Hobby werden immer sichtbarer.

JEDER sollte sich mehrfach überlegen ob es zweckmäßig ist für den kurzen Ruhm solche Risiken einzugehen.
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Beitragvon Ragnar » Fr 1. Mai 2015, 00:01

Ein Bekannter von mir der: Nichts und rein gar nichts - mit sondeln zu tun hat - sagte nach der Reportage :

Hier wird ein Junger Mann an den Pranger gestellt und um seinen Finderlohn gebracht.
Dies ist die Meinung eines Unbeteiligten, der zum erstenmal sich mit dem Thema befasst hat.

Ich Frage mich, da ich auch Neu in Diesem Thema bin:
Gibt es in Deutschland ein Beispiel von Finderlohn bei Entdeckung Arch. Funde ?
Ich hab gegoogelt und nix gefunden.
:?:

Ich bin noch in der Meinungsbildung aber das find ich nicht Ok.

:!:
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Beitragvon Bert » Fr 1. Mai 2015, 00:56

Hallo Ragnar,
Hier gab es eine Belohnung, obwohl ich schon meine man hätte hier Verhörspezialisten des BND hinzuziehen müsse.
Diese neunjährigen lügen doch alle. :ironie
https://www.youtube.com/watch?v=RmRA5Cam7qk
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Beitragvon Optimus » Fr 1. Mai 2015, 08:21

Bert hat geschrieben:Hallo Ragnar,
Hier gab es eine Belohnung, obwohl ich schon meine man hätte hier Verhörspezialisten des BND hinzuziehen müsse.
Diese neunjährigen lügen doch alle. :ironie
https://www.youtube.com/watch?v=RmRA5Cam7qk


Ein sehr schönes Beispiel von dir.
Bei diesem illegalen und nicht genehmigten aufsammeln der Münzen
wurde das ungeschriebene Gesetz, das nur Besoffene und Kinder die Wahrheit sagen, angewandt.
Ging gerade nochmals glimpflich aus. Man sollte sich aber nicht darauf verlassen, dass der
Landesbüttel sich immer so Vernünftig verhält.
Neid ist ein sehr starker Trieb, kommt bei einigen vor dem Geschlechtstrieb.

Optimus
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