In fast allen Bundesländers verbreiten die Denkmalbehörden das Märchen das die Suche mit dem Detektor verboten sein.
Das ist nicht nur falsch, so etwas bezeichnet man juristisch als Rechtsbeugung...
http://www.rechtslexikon.net/d/rechtsbe ... eugung.htmDa passt es natürlich nicht ins Bild wenn da durch Youtube & Co., für einen unbestimmte Masse an Zuschauern abrufbar, Sondengänger ihrem Hobby mit Freude und Leidenschaft frönen und andere als Zuschauer teilhaben lassen.
Da muss dann immer erst von der Amtsseite das Haar in der Suppe gesucht werden um diese Selbstdarsteller, welche aber letztendlich nur ihre Freude am Hobby teilen wollen, in ein negatives Licht zu rücken.
Da könnte fast jeder Fund zum Anlass genommen werden um einem vermeintlichen Verstoß gegen ein Denkalgesetz zu konstruieren.
Warum?
Weil es alle Denkmalbehörden wohlweislich unterlassen haben und sich nie darum bemüht haben die im Gesetz abstrakt formulierte Bezeichnung "Fund von Kulturhistorischer Bedeutung" näher zu konkretisieren. So kann man diesen Begriff ohne greifbare und nachvollziehbare Substanz, jederzeit gegen einen angeblich Beschuldigten im Einzelfall auslegen.
http://de.wikipedia.org/wiki/RechtssicherheitSich deshalb zu verstecken, sehe ich aber auch nicht als den richtigen Weg an. Sich zu verstecken hieße doch im Umkehrschluss etwas unrechtes. oder gar unmoralisches einzugestehen.
Ich denke je mehr Menschen sich die zum Teil mit Freunde und Witz, manchmal aber auch ein wenig schlechter, gedrehten Videos ansehen, um so eher werden die falschen Behauptungen von der Amtsseite ad absurdum geführt.
Ich sehe in diesen Videos eine Gegenbewegung zu der viel zu dumm und plump geschwungenen Raubgräberkeule.