Hier einmal ein sehr spannende und interessanter Aufsatz von Prof. Raimund Karl
Seine eigenen Kollgen versuchen ihn gerde so ein klein wenig durch die Blume hindurch für seine offenen und ehrlichen Meinungsäußerungen zum Thema Sondengänger zu diffamieren und als Spinner abzustempeln...
Zitate aus:
Unseres? Deins? Meins? Wem gehören archäologische Kulturgüter?
Archäologische Kulturgüter: Allgemeineigentum?
Wenn sich die europäische archäologische Denkmalpflege in einer Sache weitgehend einig zu sein scheint, so ist es, dass archäologische Kulturgüter der Allgemeinheit und nicht irgendwelchen Einzelpersonen gehören. Oder wenigstens gehören sollten. Auch in deutschsprachigen Publikationen zu Themen des archäologischen Kulturgüterschutzes, insbesondere zur Thematik der gezielten Suche nach archäologischen Funden durch Laien, findet sich diese Ansicht (so wenigstens sinngemäß (...) Selbst Kollegen, die für einen verstärkten Pragmatismus im Umgang mit Sondengängern und anderen gezielt archäologische Funde suchenden Laien argumentieren, finden es – Bezug nehmend auf die Rechtslage in England und Wales –„in der Tat kaum einzusehen, dass die Suche und private Aneignung eines der Allgemeinheit gehörenden Kultur- gutes überhaupt erlaubt und nicht verboten ist wie in allen anderen Ländern Europas“ (HUTH 2013).Diese fachinterne Ansicht ist meiner Einschätzung nach höchstgradig spannend, vor allem wenn sie, so wie meist, im Brustton der Überzeugung ausgesprochen und auf alle „archäologischen“ Bodenfunde ausgedehnt wird.
(...)
Das vielleicht spannendste ist jedoch, dass diese Ansicht grundsätzlich falsch ist, und zwar sowohl aus rechtlicher als auch aus ethischer Sicht.
Link zum Aufsatz:
http://www.academia.edu/8074375/Unseres ... 013_139-52