Die Denkmalschutzgesetze, bis auf Bayern, sind ja alle im Hinblick auf die gezielte Suche nach Antiken recht ähnlich...
denn nur dafür wird momentan (außer in SH) eine NFG ( Nachforschungsgenehmigung ) benötigt.
Sollte eine Gesetzesverschärfung durchgehen, dann muss man halt die Strategie ein klein wenig modifizieren...
Wäre es nicht eine sinnvolle Aufgabe das sich Detektorhändler und die D S U mal kurzschließen und ein paar Euros für einen hieb und stichfesten Musterantrag auf die Erteilung einer NFG ausarbeiten, der dann vom jeweiligen Antragsteller, den entsprechenden Landesämtern vorgelegt werden kann und der bei Ablehnung einfach eingeklagt werden kann
Wenn da eine ganze Welle an Anträgen eingeht, dann wird auf Grund des geringen Personalstandes sicherlich auch die Chance bestehen, das viele Anträge alleine schon auf Basis des § 42a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)durchgehen
Bestimmt würden viele Sondengänger auch gleich die ganze Familie dazu bringen können einen solchen Antrag gleich mit zu stellen
Zur Genehmigungsfiktion:
https://de.wikipedia.org/wiki/Fiktiver_Verwaltungsakt