Ich glaube es ist leider bald so weit...
Feldbegeher und Heimatforscher sterben aus.
Werden sich die Archäologen bald mit den Privatgelehrten die ihnen über Jahrzehnte detailreiche Entdeckungen quer über die Felder, aus Baugruben, Kabel und Rohrleitungstrassen, von Straßenbauprojekten aus Geländererschließungen, Flurbereinigungen,... geliefert haben beschäftigen müssen
Werden sie als ausgestorbene Gattung von Ehrenamtlern in die Geschichte unseres Landes eingehen
Zumindest in RLP ist man neuen ehrenamtlichen Heflern der Landesarchäologie, welche heute eher weniger mit den Augen als mit dem Detektor suchen, ja nicht gerade zugetan. (Um es einmal gaaaanz vorsichtig zu formulieren)
Hierdurch gehen unendlich viele Informationen und geschichtliche Zusammenhänge und Artefakte verloren. Schade. Aber leider Realität.
Kann man da noch von Fahrlässigkeit reden oder muß man da eher an Vorsatz denken
Der Verpflichtung im § 1 des Denkmalschutzgesetzes von RLP sieht da ganz anders aus:
§ 1
Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
(1) Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist es, die Kulturdenkmäler (§ 3) zu erhalten und zu pflegen, insbesondere deren Zustand zu überwachen, Gefahren von ihnen abzuwenden und sie zu bergen.
Gerade im Hinblick auf den ersten Abschnitt im §1 ist doch eine Kooperation geboten...
mit welchem Recht nimmt sich die Behörde denn da heraus ehrenamtlich Hilfe abzulehnen