@ Kai-Erik:Du musst jetzt nicht gleich eingeschnappt reagieren. Natürlich zolle ich deinem Großmut und vor allen Dingen deiner Weitsicht großen Respekt....
Also du bezeichnest Benny als Raubgräber.
Dann solltest du dich doch zuerst einmal mit dem Straftatbestand des Raubes genauer beschäftigen.
Nur mal so als Rückfrage: Wo siehst du denn den Straftatbestand in Zusammenhang mit Bennys Schatzfund erfüllt?
Du als Spezialist in Sachen Archäologie wirst uns ja sicherlich dann auch erläutern können was eine Grabung ist?
Dann kannst du ja bestimmt auch mal beleuchten in wie weit partielle Eingriffe in die obere, gestörte Bodenschicht eine Grabung im archäologischen Sinn darstellen sollen?
Aber ich bewundere auch deinen überragenden Weitblick...
Bevor das Gericht über eine Zulassung der Klage entschieden hat, erklärst du den angeblichen "Raubgräber" Benny für schuldig und stellst seine Verurteilung in Aussicht. Es gibt Leute die genießen die Gnade der späten Geburt. Andere und so trittst du scheinbar auf, sehen das wohl als Fluch.... In unserem Rechtssystem gibt es die Unschuldsvermutung. Diese ist so lange gegeben bis ein ordentliches (unabhängiges) Gericht (und damit meine ich nicht das braune unter den Fingernägeln des selbst ernannten Straßendercks) entschieden hat und ein rechtskräftiges Urteil in Kraft getreten ist.
Scheinbar hat die Amtsarchäologie in RLP und einige Trittprettfahrer, aber einen größeren und umfassenderen Einblick ins Thema.
Bisher ging man in der Soziologie davon aus, das Personen aus Gruppen mit einem einfachen bis geringen Bildungsgrad zu pauschalisierten Vorverurteilungen neigen, weil ihnen die Differnezierungsmöglichkeiten in Verhaltensshemata fehlen. Muss die Wissenschaft diese Theorien nun überarbeiten?
Aber evtl. steckt ja ein klares Ziel hinter den Verelumdungen und Diffamierungen der Amtsarchäologie gegenüber Benny? Wie schnell könnte man sich da eine Entschädigungszahlung an den Finder mit solchen negativen Behauptungen ersparen?
Nur schade das es immer noch unbedarfte gibt, welche im vorauseilenden Gehorsam mit in dieses Horn blasen...
Ich erwarte jetzt nicht das du das verstehst... aber du könntest mal versuchen dir darüber Gedanken zu machen.
...oder stehst du als Raubgräberterminator, gemeinsam mit der Denkmalbehörde in RLP, über dem Gesetz?