Ebinger1 hat geschrieben:Dann schauen wir uns doch mal die wichtigsten Aussagen des Artikels an:
illegale Suche / RaubgräberWas ist an einer Geländebegehung mit einem Metalldetektor in RLP denn illegal, wenn jemand nicht gezielt nach Antiken sucht?
Diese Behauptung wurde von der Amtsarchäologie bei der Ankündigung und der ersten Pressekonferenz in Umlauf gebracht.
Sie stellt einen klaren Verstoß gegen die Unschuldsvermutung dar und ist als üble Nachrede / Verläumdung, zumindest bis zu dem Moment bis ein Gericht diese in einem Rechtskräftigen Urteil bestätigt hat, einzustufen.
Die Diffamierende Aussage RAUBRÄBER wurde hier ja schon des öfteren beleuchtet und als nicht stimmig eingeordnet.
Ebenso
"Sondengänger-Bennie" hätte sich mit seinem Schatzfund im Internet gebrüstetIst jemand eine Aussage von Benny bekannt in der er auch nur annähernd auf einen solchen Schatzfund hinweist?
Mir nicht... Er hat lediglich auf einen bedeutenden Fund hingewiesen und geschrieben er könne dazu noch nicht mehr sagen das er von der Landesarchäologie um stillschweigen gebeten wurde. Das war gegen Ende 2013 / Anfang 2014.
Der Befund am Ort wurde zerstörtAuch dafür gibt es keinerlei faktischen Nachweis. Bei der intensiven Nachsuche des LDA am Fundort wurden keinerlei Nachweise für irgendwelche Erdverfärbungen, andere Materialien im Fundbereich wie Textilien, Leder, Holz,... nachgewiesen. Ein solcher Nachweis ist auch an einer durchwühlten Fundstelle, wenn auch mit etwas mehr zeitlichem Aufwand, noch möglich. Hätte es auch nur einen einzigen Anhaltspunkt dafür gegeben, das Landesamt hätte dies mit Sicherheit stolz verkünde,t um die nun recht unseriös erscheinende Aussage zur Befundszerstörung, zu untermauern.
Schließlich ist der Fundbereich wesentlich kleiner als 1m².
Ebenso wahrcheinlich ist auch das der Schatz auf der Flucht, bspw. im Schnee verloren ging, oder hastig unter Laub versteckt wurde. Der Erdauftrag, wie in einer Nidrerung wie dem Fundbereich nahe Rülsheim, spricht da eher für diese These. Wäre der Schatz im 5. Jahrhundert vergraben worden, dann hätte er heute wesentlich tiefer liegen müssen.
Aber in diffamiernder Art und Weise wird behauptet der Fundzusammenhang sein zerstört worden... ohne jedewede Belege.
Sondengänger zerstören Befunde...Da verweise ich doch der Einfachheit halber auf die o.a. Thesen von Prof. Raimund Karl zu diesem Thema. Das ist schon erhellender und wesentlich offener.
Ehrenamtliche Mitarbeit möglich...Jeder Sondengänger der schon einmal eine Anfrage auf eine NFG an die GDKE RLP gestellt hat kennt die schrägen Argumente gegen und Abqualifizierungen der Sondengänger. Da hilft es auch nicht das in der Führungsetage in den letzten Jahren einige ehemals sehr aktive private Sondengänger gestoßen sind...
nicht nur BennyEs geht hier eindeutig um alle, oder besser gegen alle, Sondengänger. Wir sind schon lange ein Dorn im Auge der Landesdenkmalämter mit unserer miesen Forderung an der Erforschung der Geschichte teilhaben zu wollen. Auch mit dem unverschämten Angebot der ehrenamtlichen Mitarbeit. Wir machen den von uns bezahlten Beamten Arbeit, stehlen ihnen Zeit, stellen unangenehme Fragen, ziehen andere Schlussfolgerungen, verbringen mehr Zeit im Gelände, opfern unsere Freizeit und könnten ja auch die eine oder andere Stelle gefährden. Wir sind halt nur blöde Heimathirschen die auf diese Art ein soziales Defizit befriedigen müssen. Halt arme Gestalten auf der Pirsch nach Kompensation.
Aber wir sind ja so beschränkt uns das auch noch bieten zu lassen.
In der Konvention von Kairo wird eine klare Einbindung der Bürger in die Erforschung und Erhaltung der Kulturgüter festgeschrieben. Bin mal gespannt wie die Denkmalschutzbehörden sich bei einer Unterzeichnung dann da wieder rauswinden wollen.
Ist der Schatz überhaupt vollständig?Sicherlich darf man diese Frage stellen... aber gerade von behördlicher Seite sollte man bei solch tendenziösen und verunglimpfenden Behauptungen sehr vorsichtig sein. Könnte denn im Gegenzug nicht die Frage aufkommen ob Amtsarchäologen nicht auch das eine oder andere Fundstück auf ihren "hauseigenen" Grabungen der Privaten Sammelleidenschaft oder dem monetären Interesse halber mitgehen lassen?
Für beide Behauptungen gibt es keinerlei Beweise. Aber beide Aussagen sind gleichermaßen ehrenrührig und ohne faktische Tatsachenbeweise ebenfalls Verleumdung und Diffamierung aus der untersten Schublade. Sicherlich erfodert das Archäologiestudium keine besonderen sozialen Kompetenzen, aber spätestenz ab dem Zeitpunkt um den es um die Vergabe einer leitenden Position in einem Landesamt geht, sollten auch solche Qualifikationen gefordert sein. Wer solche Aussagen tätigt und das entgegen der Unschuldsvermutung die im Grundgesetz festgeschrieben ist, der ist nicht bereit und in der Lage eine Funktion als Beamter auszuüben.
Laut Beamtenrecht sind diese der Verfassung verpflichtet.
Ein Leiter einer solchen Landesbehörde, der seine Mitarbeiter in einem solchen Rahmen gegen die eigenen Bürger agieren lässt und der zuständige Landesminister, sollten hier einmal eine klare Stellungnahme abgeben und uns Steuerzahlern erklären warum eindeutig gegen die grundlegenden Prinzipien unseres Rechtsstaates verstoßen werden darf