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Schatzsuchgenemigung

Alle Themen rund um Schatzsuche und Sondengehen, Einsteigertipps, Fundplatzrecherche.

Beitragvon sondelpopulist » Di 17. Jan 2017, 23:27

Ebinger1 hat geschrieben:
ManfredK hat geschrieben:Dann also doch lieber heimlich und sich nicht erwischen lassen?
:angle


Ich schreibe es mal etwas schroff:

Vollkommener Quatsch für Leseunkundige :thumbdown

Wer die Denkmalschutzgesetze in der BRD aufmerksam liest, der stellt schnell fest, das, außer in SH, nur einer Genehmigung bedarf, wer gezielt nach Antiken sucht.

Wer leseunkundig ist oder halt zu faul zum lesen ist... der muss sich halt verarschen lassen. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:


Wer zu faul zum lesen ist, bekommt Probleme, denn wer das Denkmalschutzgesetz im Wohnortland des Ebinger :mrgreen: aufmerksam :mrgreen: liest, kann dort lesen, dass es bei dem genehmigungspflichtigen sondeln um die Nachsuche nach Kulturdenkmälern geht - nicht nur um Antiken :weisheit: Obacht! Kulturdenkmäler reichen in RLP von Fossilien bis zum WK 2 oder später. Also vorsicht und immer aufmerksam das Denkmalschutzgesetz lesen :mrgreen:
Also: Gehirn einschalten hilft und ich bin ganz der Meinung von Devaitinger was den Ausgang von diversen Rechtsproblemen betrifft. Am besten liest man sein Denkmalschutzgesetz oder fragt beim Amt nach (was ich nicht bin, obwohl mir das vom Wallenstein unterstellt wird :mrgreen: könnte aber anfangen damit, da ich schlau genug bin und weise und wissend :weisheit: ) oder besorgt sich eine NFG oder zieht nach Koblenz :jump:
Adios
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Beitragvon Ebinger1 » Di 17. Jan 2017, 23:48

sondelpopulist hat geschrieben:
Ebinger1 hat geschrieben:
ManfredK hat geschrieben:Dann also doch lieber heimlich und sich nicht erwischen lassen?
:angle


Ich schreibe es mal etwas schroff:

Vollkommener Quatsch für Leseunkundige :thumbdown

Wer die Denkmalschutzgesetze in der BRD aufmerksam liest, der stellt schnell fest, das, außer in SH, nur einer Genehmigung bedarf, wer gezielt nach Antiken sucht.

Wer leseunkundig ist oder halt zu faul zum lesen ist... der muss sich halt verarschen lassen. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:


Wer zu faul zum lesen ist, bekommt Probleme, denn wer das Denkmalschutzgesetz im Wohnortland des Ebinger :mrgreen: aufmerksam :mrgreen: liest, kann dort lesen, dass es bei dem genehmigungspflichtigen sondeln um die Nachsuche nach Kulturdenkmälern geht - nicht nur um Antiken :weisheit: Obacht! Kulturdenkmäler reichen in RLP von Fossilien bis zum WK 2 oder später. Also vorsicht und immer aufmerksam das Denkmalschutzgesetz lesen :mrgreen:
Also: Gehirn einschalten hilft und ich bin ganz der Meinung von Devaitinger was den Ausgang von diversen Rechtsproblemen betrifft. Am besten liest man sein Denkmalschutzgesetz oder fragt beim Amt nach (was ich nicht bin, obwohl mir das vom Wallenstein unterstellt wird :mrgreen: könnte aber anfangen damit, da ich schlau genug bin und weise und wissend :weisheit: ) oder besorgt sich eine NFG oder zieht nach Koblenz :jump:
Adios


Dann belege doch mal das Wunschdenken des Amtes das Du uns hier versuchst unterzujubeln....

:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Das wird lustig :mrgreen:
*

Aktion Archäologie
Verband zur Erforschung, Dokumentation und Erhaltung des geschichtlichen Erbes
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Beitragvon sondelpopulist » Mi 18. Jan 2017, 00:02

devaiting hat geschrieben:
ManfredK hat geschrieben:Dann also doch lieber heimlich und sich nicht erwischen lassen?
:angle


Ich sag mal so: Wirst du beschuldigt, bist du in der Beweispflicht. Wie gut deine Karten dann sind, hängt von der Situation ab. Gräbst du ein Landesheiligtum in der Größenordnung "Himmelsscheibe von Nebra" aus, ist es wohl für dich ungünstiger, als wenn du ein paar Münzen am Strand findest.

Da das Denkmalschutzgesetz hier in der Tat sehr schwammig beschrieben ist, ist es vermutlich auch höchstindivudell, wie eine konkrete Situation rechtlich ausgehen wird. Von unantastbar bis voll schuldig ist wohl alles drin. Ich würde mich zumindest nicht zu weit aus dem Fenster lehnen und provokant einen auf "Ihr könnt mir gar nichts, denn es ist aufgrund des schwammigen Gesetz nicht verboten" machen.

Recht haben und Recht bekommen sind immer noch 2 unterschiedliche paar Schuhe.

Ich habe vor einiger Zeit viel Lehrgeld zahlen dürfen, als mir eine Dame am Steuer und Telefon am Ohr seitlich ins Auto gefahren ist. Recht hatte ich zu 100%. Bekommen habe ich es nicht. Den Totalschaden durfte ich zu 100% selber bezahlen.

Was ich damit sagen will: Überlege von vornherein wie du zweifelsfrei beweisen kannst, eventuelle Beschuldigungen von dir zu weisen. Sei es durch Zeugen oder eindeutiger Abwesenheit von Grabwerkzeugen oder was auch immer ... wenn du mit dem Spaten und Sonde im Naturschutzgebiet stehst, ist es vielleicht etwas spät darüber nachzudenken ...


Dem ist in der Kürze der Zeit in diesem Medium nichts hinzuzufügen. Einfach mal aufmerksam lesen :mrgreen:
Gilt natürlich vermutlich nicht für Reichsbürger oder so. :ironie
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Beitragvon DerIngenieur2013 » Mi 18. Jan 2017, 07:53

:weisheit:
sondeln ist wie Fotografieren verboten....

Du darfst auf keinem fremden Grundstück, keiner Kunstausstellung und gezielt auch keine fremden Personen fotografieren....

Du darfst in keinen Schutzzonen sondeln und graben ( Umweltschutz/Denkmalschutz/Privatgelände/....) und wenn du gräbst, darfst du nichts kaputtmachen (Pflanzen/Wege/ Bauwerke..)

Wenn du etwas verlierst, hast du sehr wohl das Recht, es wieder zu suchen.

Wenn du etwas anderes findest - gehört es immer dem eigentlichen Besitzer oder dann dem Landkreis. Siehe BGB.

Natürlich darf man auf jedem öffentlichen Weg mit einer Sonde gehen, aber eben die Regeln beachten. Und bei privaten Grundstücken einfach den Besitzer fragen. Die meisten Bauern haben nichts dagegen wenn man Schtott aus dem Acker liest :D
Gruß Markus
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Beitragvon Fear_me_Punk_11 » Fr 20. Jan 2017, 22:00

ingeneur...du sprichst mir aus der seele...
die lackaffen die sich hier gegenseitig zerfleischen sind doch eh nur wichtigtuer.
"A gun's like a woman, son, it's all how you hold her." -Aaron Lewis
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Beitragvon scharade » Mi 28. Mär 2018, 22:49

Hi Leute, kann man sich denn nicht einfach eine Genehmigung besorgen?
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Beitragvon Hans_Marder » Mi 28. Mär 2018, 23:07

Natuerlich kannst Du eine NFG beantragen. Ob Du sie bekommst haengt vom Antrag und vom Amt ab. Wenn Du Dich damit besser fuehlst hol Dir eine. Die NFG ist aber dann auch nur fuer ein bestimmtes Gebiet.
Wie andere hier schon schrieben, wenn Du nicht nach Altertuemern oder Bodendenkmaelern suchst ist alles easy.
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Beitragvon Marck85 » Fr 30. Mär 2018, 16:17

Also ich habe so erfahrung gemacht das immer wen die cops zu mir kamen hab ich spaten wegeworfen iwo in den busch oder hinter den baum. Dan habe ich gesagt ich mach Geocachin und will halt die dose in dem wald finden wo das gpes signal rauskommt. hat fast immer gut geklappt. nur so als tip.
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Beitragvon Euronenjäger » So 1. Apr 2018, 12:10

Ich bin beim sondeln erst 1 Mal der Polizei begegnet.
Die haben mich aber nicht kontrolliert sondern viel Erfolg zugerufen
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Beitragvon pincus » Mo 2. Apr 2018, 12:45

Ich habe genau vor einem Jahr in Berlin eine Tellermine ausgegraben und die Polizei geholt. Die waren nur sauer weil es kurz vor Feierabend war. Vor zwei Wochen habe ich mit Fr. Dr. Wagner (Chef ODB) telefoniert und gefragt, ob sie mir für meine Theorie eine Genehmigung gibt. Machen sie in Berlin generell nicht kann aber gerne mit ihnen in bestimmten Projekten zusammenarbeiten. Für den, der das will vielleicht ok. Wenn ich auf eigene Faust unterwegs bin, habe ich ein T-Shirt mit Aufdruck."Ausgrabungsleiter" in Preußen ist eine Uniform noch eine Uniform. :D
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